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Cake day: August 25th, 2024

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  • Hier mal die Begründung der CDU.

    Laut der Abgabenordnung ist eine Körperschaft gemeinnützig, wenn sie ge- meinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und dabei nicht partei- politisch agiert. Nach Auffassung der Fragesteller stellen die Proteste gegen die CDU Deutschlands eine gezielte parteipolitische Einflussnahme unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl dar, was nicht mehr vom Gemeinnützigkeits- recht gedeckt ist. Auch erscheint es den Fragestellern zweifelhaft, dass etwaige Förderprogramme, die die betroffenen Vereine in ihrer gemeinnützigen Arbeit unterstützen sollen, ihren Zweck erfüllen.

    Staatlich finanzierte Organisationen müssen ihre politische Neutralität wahren. Eine direkte oder indirekte Wahlkampfunterstützung – sei es für oder gegen eine Partei – ist mit dem Grundsatz der Chancengleichheit nicht vereinbar. Hin- gegen dürfen gemeinnützige Organisationen durchaus politische Bildungsarbeit leisten, solange sie nicht gezielt parteiergreifend agieren. (…)

    Insgesamt zeigt sich ein rechtliches Spannungsfeld: Einerseits haben gemein- nützige Organisationen das Recht, sich gesellschaftspolitisch im Rahmen ihres Satzungszwecks zu äußern, andererseits dürfen sie nicht parteipolitisch agieren, wenn sie steuerlich begünstigt werden.

    Dass eine CDU-Regierung keine Lust hat Organisationen zu finanzieren, die sie vor ihrer Parteizentrale als Nazis beschimpfen ist erstmal nachvollziehbar.