Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen ausweisen, die an der Besetzung einer Universität im Kontext von Palästina-Protesten beteiligt waren. Doch die Ausländerbehörde weigerte sich zunächst, einer entsprechenden Weisung Folge zu leisten. Wir veröffentlichen die internen E-Mails.
Sie hat keinen “Hinweis” zur Rechtslage erhalten, sie hat eine Weisung (Beamtendeutsch für Befehl) erhalten. Und wie sich an den Beschluss des VGs von heute zeigt, scheint Herr Oestmann was die Gesetzeslage und deren Auslegung angeht noch Nachholbedarf zu haben. Entsprechend weiß Oestmann auch nicht um eine andere Gesetzeslage zu der er einen Hinweis gibt, sondern er gibt den Befehl, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines vorangegangenen Befehls zu ignorieren.