Die Berliner Innenverwaltung will vier Personen aus Deutschland ausweisen, die an Aktionen gegen Israel beteiligt waren. Grund sei etwa eine Sicherheitsgefahr. Die vier Betroffenen klagen vor dem Verwaltungsgericht.
Ich befürworte gewalttätige Proteste nicht und möchte auch keine (angeblichen oder tatsächlichen) Straftaten schönreden.
Es ist allerdings entweder naiv oder sogar einfach nur manipulativ so zu tun als wäre die Gewalt in einem Vakuum entstanden.
Ist das etwa eine Rechtfertigung? Macht es das irgendwie besser??
Nein, das ist nur eine andere Formulierung von “zuerst zurückgehauen”.
Du hättest einfach nur weiterlesen müssen…