Härtel wurde nach Vorwürfen der persönlichen Vorteilsnahme im Amt und der Verwendung öffentlicher Gelder für private Zwecke durch ein Bürgervotum vom 11. Mai 2003 mit 89,5 % der abgegebenen Stimmen abgewählt. Das folgende Gerichtsverfahren gegen sie wurde nach Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Eine Gegenklage gegen die Abwahl von Margret Härtel wurde vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main abgewiesen.
Zur Person:
Quelle
Klage gegen die eigene Abwahl noch nach einem impliziten Schuldeingeständnis der Vorteilsnahme? Das ist ja CDU wie Fick.