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Im Februar 2024 war Mono-n-hexlphthalat (MnHexP) in Urinproben von Kindern in Nordrhein-Westfalen aufgefallen. Der Stoff bildet sich im Körper als Abbauprodukt von DnHexP. Dieser Weichmacher ist EU-weit seit dem Jahr 2019 in Kosmetika verboten, weil er im Verdacht steht, die Fruchtbarkeit zu schädigen.

Auf der Suche nach der Quelle für die unerwünschte Substanz rückten bald Sonnenschutzmittel in den Fokus, die den UV-Filter DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) enthalten. Bei dessen Herstellung kann DnHexP entstehen. Dieser Verdacht hat sich bewahrheitet, wie das LANUV berichtet.

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Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass Sonnenschutzmittel mit DHHB nicht zwangsweise DnHexP enthalten müssen – es gibt also Herstellungsverfahren, bei denen sich der schädliche Weichmacher nicht bildet. Die Behörden haben Kosmetikhersteller daher dazu aufgefordert, ihre Prozesse auf solche Verfahren umzustellen.