Analyse der #KleinenAnfrage der #Union von Staatsrechtlerin Prof. Dr. Sophie Schönberger.
Das Fazit von Prof. Dr. Sophie Schönberger als Zitat:
Zum Schutz der Grundrechte der betroffenen Vereinigungen hätte die Bundestagspräsidentin die Anfrage daher in dieser Form zurückweisen müssen und nicht veröffentlichen dürfen. Bei allem Gewicht, das der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Abgeordneten zukommt: Das Verfassungsorgan Bundestag steht nicht über den Grundrechten – auch nicht im Rahmen seines Informationshandelns.
Einige ausgewählte Abschnitte habe ich von Le Chat - Mistral AI zusammenfassen lassen:
Die CDU/CSU Fraktion rechtfertigt ihre Kleine Anfrage damit, dass sie die rechtmäßige Verwendung von Steuermitteln durch NGOs prüfen will. Das Problem ist, dass das Fragerecht der Fraktionen der Kontrolle der Regierung dient, nicht der Überprüfung einzelner Bürger oder NGOs. Viele Fragen der Anfrage betreffen nicht die Regierungsarbeit, sondern richten sich gegen bestimmte NGOs. Die Prüfung der steuerlichen Rechtmäßigkeit ist Aufgabe der Finanzbehörden und Gerichte, nicht des Parlaments. Das Parlament kann die Regierung bei der Kontrolle dieser Behörden überwachen, darf aber nicht selbst diese Kontrolle durchführen.
Obwohl die Kleine Anfrage keine direkten Behauptungen aufstellt, rückt sie bestimmte NGOs in ein schlechtes Licht und schürt Verdachtsmomente. Die Fragen allein reichen aus, um Misstrauen zu wecken, ähnlich wie in verschwörungsideologischen Kreisen, wo durch gezielte Fragen Zweifel gesät werden, ohne konkrete Falschaussagen zu treffen.
CxU tut verfassungswidrige Dinge? Ich bin schockiert! /s