Die Hohenzollernstraße ist eine breite, vierspurige Allee im Zentrum von Mönchengladbach. Und sie ist eine der wichtigsten Alltagsrouten für den Fahrradverkehr. Um das Radfahren dort sicherer zu machen, hat die Stadt dort im Sommer 2023 eine sogenannte „Protected Bike Lane“ eingerichtet – einen geschützten Radweg, den ersten seiner Art in der Stadt.

Nun hat die 6. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die Stadt Mönchengladbach verpflichtet, die „Protected Bike Lane“ auf der Hohenzollernstraße innerhalb von drei Wochen zu entfernen. Damit gab das Gericht dem Eilantrag eines Bürgers statt. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es auf der vierspurigen Straße bereits abgetrennte Radwege gibt. Außerdem zweifelten sie an, dass die notwendigen Voraussetzungen zur Umwandlung eines Auto-Fahrstreifens in einen Radweg vorlagen. Und schließlich seien die Klebebordsteine nicht in Einklang mit der Straßenverkehrsordnung.

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    2 days ago

    Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es auf der vierspurigen Straße bereits abgetrennte Radwege gibt.

    Schön, aber am Anfang des Textes steht doch:

    Diese waren aber nicht nur in einen schlechten Zustand, sondern auch nach heutigen Maßstäben zu klein. Sie konnten auch aufgrund des Baumbestandes nicht vergrößert werden.

    Wie passt das zusammen?

    Wäre es eventuell möglich eine andere, StVO-konforme, bauliche Trennung zu den Fahrstreifen für Autos zu schaffen und die “abgetrennten” Fahrradwege auf den Gehsteigen zu entfernen?